Im Krankenhaus zum Guten Hirten besteht schon seit mehreren Jahren eine MAV, welche jeweils für 4 Jahre gewählt wird.
Die derzeit neun MAV-Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Bereichen unseres Hauses (Pflege, ärztlicher Dienst, Hauswirtschaft, technischer Dienst, Verwaltung und Therapiebereich).
1. Mitsprache und Zustimmung bei
-Personalfragen (Kündigungen, Einstellungen und Höhergruppierungen)
-organisatorischen Veränderungen
2. Überprüfungen von Fragen der Mitarbeiter auf rechtliche und betriebsbezogene Grundlagen
3. Regelmäßige Fortbildungen für den Bereich der MAV, z.B. AVR-Allgemeinenvertragsrechtlinien, Arbeitsrecht u.s.w.
4. Aktive Teilnahme an überregionalen Treffen der MAVen und Arbeitsgemeinschaften in unserer Diözese
5. Zur Freude aller Mitarbeiter die Planung, Gestaltung und Durchführung des jährlichen Betriebsausfluges