Gute Nachrichtenn: Land bestätigt Leistungsangebot und stärkt Zukunft als Fachkrankenhaus
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Krankenhausreform die Planung für die künftige Zuordnung der Leistungsgruppen bekannt gegeben. Für das Krankenhaus Zum Guten Hirten in Ludwigshafen fällt das Ergebnis positiv aus: Wir können als Fachkrankenhaus unser spezialisiertes medizinisches Leistungsangebot auch künftig für die Patientinnen und Patienten aus Ludwigshafen und der Region anbieten.
Die Umsetzung der Krankenhausreform geht damit in eine entscheidende Phase, denn mit den Leistungsgruppen wird im Rahmen der Krankenhausplanung maßgeblich festgelegt, welche medizinischen Leistungen an den jeweiligen Standorten künftig erbracht werden können. Das Ergebnis war von allen Krankenhausträgern in Rheinland-Pfalz mit Spannung erwartet worden. Für das Krankenhaus Zum Guten Hirten bestätigt die Entscheidung den eingeschlagenen Weg als spezialisiertes Fachkrankenhaus für Geriatrie und Innere Medizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie.
„Die heutige Entscheidung des Landes freut uns“, sagt Oliver Heath, Vorstand der Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern, die Trägerin des Krankenhauses Zum Guten Hirten in Ludwigshafen ist. „Wir haben mit unseren beiden Kliniken ein klares medizinisches Profil und sind mit unseren Angeboten fest in der Versorgung der Menschen in Ludwigshafen verankert. Alle beantragten Leistungsgruppen für die internistische und geriatrische Versorgung in unserer Klinik wurden zugewiesen. Auch unser Versorgungsauftrag für die vollumfängliche psychiatrische Versorgung aller erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ludwigshafen wurde bestätigt.“
Erweiterungs-Neubau schafft Perspektive für die kommenden Jahrzehnte
Ein wesentlicher Baustein für die Zukunft des Krankenhauses ist der geplante Erweiterungs-Neubau. Die Baumaßnahmen sind im April des Jahres angelaufen. Das Land Rheinland-Pfalz fördert das Bauvorhaben mit mehr als 76 Mio. Euro und schafft damit gemeinsam mit dem Krankenhausträger, der weitere rund 13 Mio. Euro aus Eigenmitteln investiert, die baulichen Voraussetzungen für eine moderne und patientenorientierte geriatrisch-/internistische und psychiatrisch- psychotherapeutische Versorgung. Mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.000 Quadratmetern entsteht ein zeitgemäßes Gebäudeensemble, das künftig eine deutlich verbesserte räumliche und funktionale Versorgung ermöglicht.
„Der Erweiterungs-Neubau ist für uns ein Meilenstein“, betont Verwaltungsdirektor Mark Lemberger. „Wir schaffen damit nicht nur moderne Räume, sondern verbessern ganz konkret die Bedingungen für unsere Patientinnen und Patienten sowie für unsere Mitarbeitenden. Die vom Land zugesagte Investition des Landes und die positive Zuteilung der Leistungsgruppen heute, seien ein starkes Signal für den Guten Hirten und für die Bedeutung einer wohnortnahen geriatrisch-/internistischen und psychiatrisch-/psychotherapeutischen Versorgung.“ Mit dem Erweiterungs-Neubau wird auch die Struktur des Krankenhauses weiterentwickelt. Die Klinik für Geriatrie und Innere Medizin mit Intensivstation wird künftig vier statt bisher drei Stationen umfassen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie wird auf fünf statt bisher vier Stationen erweitert.
Mit dem Neubau und mehr als 300 engagierten Mitarbeitenden sieht sich das Krankenhaus Zum Guten Hirten gut für die kommenden Jahre aufgestellt. Die Kombination aus Spezialisierung, persönlicher Betreuung und modernen baulichen Strukturen wird auch künftig eine hochwertige medizinische Versorgung für die Menschen in Ludwigshafen und der Region sicherstellen.
Hintergrund:
Die Einführung von bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen mit klaren Strukturvorgaben als Rahmen der Krankenhausplanung geht auf das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) im Dezember 2024 zurück. Mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) aus dem Frühjahr 2026 kam es zu weitreichenden Änderungen. Leistungsgruppen bilden nun ab 1. Januar 2027 die Grundlage der Krankenhausplanung in allen Bundesländern und der Abrechnung von Leistungen mit den Krankenkassen. Die Zuteilung durch die zuständige Landesbehörde (Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz) wird dabei an strukturelle und personelle Anforderungen – sogenannte Qualitätskriterien – geknüpft. Die einer Leistungsgruppe zugehörigen Qualitätskriterien enthalten detaillierte Anforderungen an die technische Ausstattung, Qualifikation des Personals und weitere Kriterien wie etwa das Vorhalten weiterer Leistungsgruppen..
Im Rahmen eines erneuten Beteiligungsverfahrens erhalten alle Krankenhäuser die Gelegenheit, zu den beabsichtigten Entscheidungen Stellung zu nehmen. Im Anschluss werden voraussichtlich im Oktober 2026 die Feststellungsbescheide erlassen und der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz finalisiert, der zeitgleich mit den Leistungsgruppen zum 1.1.2027 in Kraft tritt.
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